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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AIT Goehner GmbH

Für die Lieferung innerhalb Deutschlands gelten die VDMA-Bedingungen für die Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte (VDMA, Frankfurt, Stand Februar 2022).

Für die Montage innerhalb Deutschlands gelten die VDMA-Bedingungen für Montagen im Inland (VDMA, Frankfurt, Stand August 2019).

Für die Reparatur innerhalb Deutschlands gelten die VDMA-Bedingungen für Reparaturen im Inland (VDMA, Frankfurt, Stand August 2019).

Für die Lieferung und Montage außerhalb Deutschlands gelten die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung und Montage von mechanischen, elektrischen und elektronischen Erzeugnissen inklusive Anlageblatt Orgalime SE 2001 (Orgalime, SE 2001, Brüssel, Stand September 2001 zuzüglich Anlage von 2003)

Ergänzend gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt

Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Das gilt auch bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers.

In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie einer eventuellen Pfändung des Gegenstandes durch den Lieferer liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn eine vom Lieferer gesetzte angemessene Frist zur Leistung verstrichen ist und der Lieferer den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers berechtigt den Lieferer, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und die umgehende Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt jedoch dem Lieferer bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Lieferer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange

  • der Besteller seinen Zahlungsverpflichten ordnungsgemäß nachkommt oder
  • die Einziehungsbefugnis nicht widerrufen ist oder
  • kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

Der Lieferer kann sonst verlangen, dass der Besteller ihm

  • die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
  • alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
  • die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
  • den Schuldnern die Abtretung mitteilt, soweit nicht bereits durch den Lieferer geschehen.

Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die dem Lieferer nicht gehören, weiterveräußert, gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Lieferer und Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsachen wird durch den Besteller stets für den Lieferer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsache mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für den Lieferer. Für die durch die Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

Als eines der führenden Unternehmen in der industriellen Bildverarbeitung und als familiengeführter Arbeitgeber sind wir uns unserer sozialen und ethischen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie all unseren geschäftlichen Kontakten bewusst. Mit diesem Verhaltenskodex halten wir die grundlegenden Werte fest, an denen wir uns orientieren.